infraKon - die InfrastrukTour




 

 

 

 

 



Teilnahmebedingungen

Teilnahmekonditionen:

  • Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine persönliche Anmeldebestätigung für den Konferenztag Ihrer Wahl.
    Die Rechnung geht ggfs. per Post an die angegebene Rechnungsanschrift.
  • Die reguläre Registrierungsgebühr für den infraKon Konferenztag beträgt EUR 390,- (zzgl. MwSt.).
  • Mit einem vorliegenden VIP-Code entfällt die reguläre Registrierungsgebühr.
    Sollten Sie jedoch durch dienstliche Pflichten oder ethische Grundsätze oder mangels Genehmigung durch Ihren Arbeitgeber gehalten sein, sich die von uns erbrachten Leistungen (z.B. Essen/Getränke/Unterlagen u.s.w) in Rechnung stellen zu lassen, dann melden Sie sich OHNE VIP-Code mit der regulären Registrationsgebühr an. Eine Rechnung über die Teilnahmegebühr geht dann an die von Ihnen angegebene Rechnungsanschrift.
  • Wir behalten uns vor, Anmeldungen zu stornieren, die nicht zur Zielgruppe der infraKon zählen.
  • Ihre Anmeldung ist verbindlich. Falls Sie verhindert sind, können Sie selbstverständlich einen Ersatzteilnehmer benennen.
  • Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. 
  • Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich einverstanden mit der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten. Die Erfassung dieser Daten ist zwingend erforderlich für die Bearbeitung Ihrer Anmeldung. Selbstverständlich verwenden wir diese nur zu diesem Zwecke und um Sie auch weiterhin über unsere Termine zu informieren.
  • Gerichtsstand ist München.

Zusatzbestimmungen - damit wir uns alle in Pandemiezeiten - möglichst sicher fühlen:

  • Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Raumgröße ist großzügig bemessen. Die Bestuhlung ist den Abstandsregeln angepasst.
    Einlass ist (wie in Theater/Oper) nur zu Beginn und in den Pausen möglich.
  • Alle Teilnehmer werden gebeten, am Empfang, neben der Teilnahmebestätigung, einen Corona-Nachweis gemäß den Regeln, die dann in der jeweiligen Region Gültigkeit haben.
  • Während der Konferenz gelten die hinlänglich bekannten AHA-L-Regeln.  

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